Warum ist es wichtig, nach einem Kfz-Unfall ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen?
Ein Gutachten hilft, den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu bestimmen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie eine angemessene Entschädigung für den Schaden erhalten. Auch Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft können so vermieden werden. Wenn Sie ein Gutachten vorlegen können, das den Schaden genau dokumentiert, wird es für die Versicherung schwieriger sein, den Anspruch abzulehnen oder die Höhe der Entschädigung zu reduzieren.
Wie lange dauert es, bis ich ein Gutachten von einem Kfz Sachverständigen erhalte?
Die Zeit, die für die Erstellung eines Gutachtens benötigt wird, hängt von der Komplexität des Schadens und der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen ab. Wenn der Sachverständige beispielsweise auf zusätzliche Informationen von Versicherungen oder Werkstätten warten muss, kann dies die Bearbeitungszeit verlängern. In der Regel dauert es jedoch zwischen drei und fünf Tagen, um ein vollständiges Gutachten zu erstellen. In dringenden Fällen können einige Sachverständige auch eine Express-Bearbeitung anbieten, bei der das Gutachten innerhalb von 48 Stunden erstellt wird.
Was ist ein Kfz Sachverständiger?
Ein Kfz-Sachverständiger ist ein unabhängiger Experte, der sich auf die Bewertung von Fahrzeugen spezialisiert hat. Er verfügt über umfangreiches Fachwissen und Erfahrung im Bereich der Fahrzeugtechnik und kann eine objektive Beurteilung des Zustands eines Fahrzeugs vornehmen.
Muss ich den Kfz Sachverständigen selbst bezahlen?
In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter.
Fragen zum Thema Gutachtenerstellung
Wer trägt die Kosten für die Gutachtenerstellung
Die Kosten für eine Gutachtenerstellung trägt der Unfallgegner.
Habe ich eine freie Gutsachterwahl?
JA! Sie haben eine freie Wahl des Gutachters.
Ab welcher Schadenhöhe kann ich einen Gutachter beauftragen?
Grundsätzlich kann man sagen, dass ab einer Schadenhöhe von 1.000.- Euro ein Gutachten gerechtfertigt ist. Sofern der Schaden unter dieser Schadengrenze liegt, empfehlen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Diesen würden Ihnen jedoch auch erstellen. Von daher sind Sie bei uns immer guten Händen.
Wer trägt die Kosten für den Gutachter, wenn es sich um ein streitiges Verfahren handelt und ich eine Teilschuld erhalte?
Bei uns haben Sie auch in diesem Fall kein Kostenrisiko! Die Details dazu besprechen wir gerne individuell. Sie bleiben nicht auf den Kosten für die Gutachtenerstellung sitzen
Fragen zum Thema Rechtsanwalt
Kann und sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
JA, ohne jeden Zweifel!
Wer übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt?
Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
An welchen Rechtsanwalt sollte ich mich wenden?
Wir arbeiten ausschließlich mit Rechtsanwälten mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht zusammen. Sofern gewünscht, empfehlen Sie gerne an unseren Kooperationspartner weiter.
Fragen zu Erstattungsansprüchen
Wertminderung
Habe ich einen Anspruch auf Wertminderung?
JA! Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt worden ist, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Wertminderung. Hinweis: Machen Sie diesen Anspruch am besten über Ihren Rechtsanwalt geltend
Nutzungsausfall & Mietwagen
Habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
JA! Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt worden ist, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Diesen können Sie sich auszahlen lassen (Nutzungsausfallentschädigung) oder sich für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen ausleihen. Hinweis: Machen Sie diesen Anspruch am besten über Ihren Rechtsanwalt geltend.
Abschleppkosten
Habe ich einen Erstattungsanspruch, wenn ich vom Unfallort abgeschleppt werden muss?
JA! Die Versicherung des Unfallgegners ist verpflichtet, die Abschleppkosten zu übernehmen. Hinweis: Machen Sie diesen Anspruch am besten über Ihren Rechtsanwalt geltend.
Verdienstausfall & Schmerzensgeld
Hat mein Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz, wenn ich wegen einem Verkehrsunfall arbeitsunfähig geworden bin?
JA! Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich für den erlittenen Personalausfall entschädigen zu lassen. Hinweis: Teilen Sie hier Ihrem Arbeitgeber die Unfallzusammenhänge mit. Ihr Arbeitgeber wird dann eigenständig den Anspruch prüfen.
Habe ich einen Erstattungsanspruch, wenn ich als selbstständiger Unternehmer aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeitsfähig bin?
JA! Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung. Hinweis: Machen Sie diesen Anspruch am besten über Ihren Rechtsanwalt geltend.
Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn ich durch einen Unfall verletzt worden bin?
JA! Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Schmerzensgeld. Hinweis: Machen Sie diesen Anspruch am besten über Ihren Rechtsanwalt geltend